Unser Grundwasser

Die letzte Info der Interessengemeinschaft (IG) Grundwasser in Landwasser liegt lange zurück. Betroffen sind vor allem die Bereiche Bussardweg , Habichtweg und Teile der Auwaldstraße. Zwischenzeitlich ist viel geschehen – leider ohne Erfolg. Ich gebe hier nur einen kurzen Bericht:

Das von der Stadt Freiburg 2018 auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates in Auftrag gegebene numerische Gutachten wurde der IG und dem Bürgerverein am 31. 7. 2020 in einer Kurzfassung präsentiert. Noch am selben Tag erklärten die damalige Bürgermeisterin Stuchlik und die Vertreter des Umweltschutzamtes (UwSA) in einer Pressekonferenz, dass das Gutachten keine wirtschaftlich und finanziell vertretbare Lösung biete. Die geäußerten Bedenken gipfelten in dem höhnischen Satz “Man darf nicht aus Jux und Tollerei Wasser aus einem Wasserschutzgebiet entnehmen“. Das muss man aus Sicht der Betroffenen nicht weiter kommentieren.

Danach wurde uns, dem BV und der IG, das Gutachten zugestellt. Zeitnah sollte ein weiteres Gespräch mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen folgen, das dann aber Pandemiebedingt in der Amtszeit von Frau Bürgermeisterin Stuchlik nicht mehr stattfinden konnte.

Erst am 10. 5. 2022 fand dieses Gespräch unter der Leitung von Frau Bürgermeisterin Buchheit statt. Gleich zur Eröffnung des Gesprächs erklärte der Vertreter des UwSA, dass das vom Gutachter als Lösungsvariante IV angebotene HDD-Verfahren (drei Quer drainagen, zwei davon unter dem Baugebiet, 6 m tief, verbunden mit hohem bautechnischem Aufwand) nicht genehmigungsfähig sei. Man muss kein Fachmann sein, um klar zu erkennen, dass diese Variante utopisch ist. Sie vom Gutachter untersuchen zu lassen, war schon ein Fehler des Auftraggebers – Zeit- und Geldverschwendung!

Die von uns geforderte Querdrainage am Waldrand hat der Gutachter als Lösungsvariante II nur kurz gestreift und als in der Wirkung unzureichend verworfen. Im gemeinsamen Gespräch am 10.05.2022 haben wir anhand Anlage 19 des Gutachtens jedoch nachgewiesen, dass die Variante II unter Einbeziehung der schon abgedichteten Anwesen auch bei Grundwasserspitzen eine ausreichende Wirkung bis zur Auwaldstraße entfaltet. Wir haben Belege dafür in einer Bildprojektion präsentiert und eine ergänzende Untersuchung durch den Gutachter gefordert. Diese Variante wäre technisch geeignet, auch künftig infolge des Klimawandels auftretende Grundwasserspitzen zu kappen, und damit Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern.

Vertreter der Fraktionen haben diese Idee aufgegriffen und mit Schreiben vom 27. 5. 2022 an den Oberbürgermeister einen interfraktionellen Antrag mit der Frage gestellt, unter welchen Bedingungen  die Variante II umgesetzt werden kann. Im Antwortschreiben dazu vom 8. 7. 2022 und im Protokoll vom 11. 7. 2022 über das Gespräch am 10. 5. 2022 blieben unsere Argumente unerwähnt. Jede weitere Untersuchung wurde kompromisslos abgelehnt. (Beide Schreiben sind Teil der Dokumentation.). Wir haben mit einer Stellungnahme und einem Anschreiben an die Frau Bürgermeisterin und an die Fraktionen reagiert und mitgeteilt, dass wir nach fast 20Jahren des Bemühens um eine realisierbare Lösung nun resignieren und unsere Aktivitäten einstellen werden.

Als Letztes werden wir eine gebundene Dokumentation erstellen und interessierten Bürgern für ca. 7.00 Euro zur Verfügung stellen. Wer eine Dokumentation haben will, möge sich per Mail an walwagner@gmx.net melden.

W. Wagner (Sprecher der IG Grundwasser in Landwasser)


Ein Beitrag aus den Landwasser-Nachrichten Febr/März 2023, Ausgabe 499