Bauernmarkt in Landwasser

 

Bauernmarkt/Wochenmarkt in Landwasser und noch eine endlose Geschichte

Im März bei unserem Frühlingsempfang haben wir als Bürgerverein vorgeschlagen, die jährliche Pacht, die der Bauernmarkt auf dem Platz der Begegnung an die Stadt Freiburg zu entrichten hat, zu erlassen. Begründung: wegen der Baustelle und der weggefallenen
Parkplätze sind massive Einbußen bei den Einnahmen zu verzeichnen. Es wäre schade, wenn nach so langer Zeit einem traditionellen Bauernmarkt, der seit den 70er Jahren für frische regionale Produkte sorgt, die Luft ausginge.

Es handelt sich um eine Pacht in Höhe von 5.000 Euro, die an das Garten- und Tiefbauamt gezahlt wird und für dieses Jahr schon entrichtet wurde. Wir haben Anfang April den zuständigen Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag angeschrieben. Nach mehreren Erinnerungen und einigen Wochen bekommen wir die Mitteilung, dass die Geschäftsgrundlage falsch sei und eigentlich das Amt für öffentliche Ordnung zuständig sei in der Verantwortung des Bürgermeisters Stefan Breiter.

Kleine Anmerkung: kommt Ihnen dieses „Schwarze Peter Spiel“ bekannt vor? Bürgermeister Stefan Breiter schreibt im Juni, also nach einem Vierteljahr, dass, um das Amtsdeutsch hier an dieser Stelle ein wenig zu zitieren, „im Rahmen der Prüfung eines Mieterlasses festgestellt wurde“ … statt eines „privatrechtlichen Mietvertrags“ liege eine „Flächenüberlassung mit Sondernutzungserlaubnis“ vor. Und zunächst müsse das Amt für öffentliche Ordnung die Maße der einzelnen Stände aufnehmen. Jetzt hat sich jedoch keine einzige Person aus dem Amt nach Landwasser bewegt sondern der Vorsitzende des Marktvereins sollte die Maße der Stände aufnehmen.

Herr Futterer ist Erzeuger. Er muss auf dem Acker arbeiten und kommt zweimal die Woche nach Landwasser mit seinem Stand. Er hat alle Hände voll zu tun. Wieso findet das Amt nicht den Weg nach Landwasser, nur ein paar Straßenbahnstationen mit der Linie 1?
Ich habe mir ein Metermaß geschnappt und habe die Stände abgemessen und diese dem Amt für öffentliche Ordnung mitgeteilt. Das war am 22. Juni 2022.

Reaktion? Fehlanzeige. Dankeschön? Wo denken Sie hin? Ist die Verwaltung etwa für die Bürgerschaft da oder umgekehrt?

Und mal sehen, wann denn die „Entscheidungsgrundlage“, wie Herr Bürgermeister Breiter schreibt, vorliegt. Denn entschieden ist ja da noch lange nicht.

Folkmar Biniarz


(Erschienen in Landwasser-Nachrichten Aug./Sept. 2022)